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   VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710   

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https://dejure.org/2013,33184
VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710 (https://dejure.org/2013,33184)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710 (https://dejure.org/2013,33184)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. November 2013 - AN 10 S 13.01710 (https://dejure.org/2013,33184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009; Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip; Auslegung eines Begehrens des einstweiligen Rechtsschutzes; Reichweite des Suspensiveffekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
    Zwischenzeitlich ist höchstrichterlich geklärt, dass allein schon ein solcher Wohnsitzverstoß genügt, um von der Ungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV auszugehen (BVerwG vom 25.8.2011, 3 C 9/11 und BayVGH vom 3.11.2011, 11 ZB 11.2033).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
    Damit kommt es im vorliegenden Fall nicht mehr darauf an, ob gegen die Antragstellerin darüber hinaus auch eine Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ergriffen wurde, wie zwischenzeitlich auch der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. Mai 2011 (Az. C-184/10) festgestellt hat.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2008 (Az.: C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der so genannte "Aufnahmemitgliedstaat") ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedsstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (ABl L 237 vom 24.8.1991, S. 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Az.: C-329/06 und C-343/06 Rn. 72, C-334/06 bis C-336/06 Rn. 69).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
    Denn die fehlende Fahrberechtigung ergibt sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, ohne dass es zusätzlich einer Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bedarf (BVerwG vom 25.8.2011, 3 C 25/10).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 11 BV 12.172

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
    An diesem Ergebnis ändert auch nichts die Tatsache, dass der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Ausstellung der tschechischen Fahrerlaubnis am ... 2005 gegen ein Wohnsitzerfordernis mangels einer entsprechenden nationalen Regelung in Tschechien gar nicht förmlich hat verstoßen können, denn die Tschechische Republik hat es nach ihrem am 1. Mai 2004 erfolgten Beitritt zur Europäischen Union versäumt, die Wohnsitzregelung des Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG in ihr nationales Recht umzusetzen und hat dies erst am 1. Juli 2006 nachgeholt (BayVGH vom 20.7.2012, 11 BV 12.172).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 11 ZB 11.2033

    Tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
    Zwischenzeitlich ist höchstrichterlich geklärt, dass allein schon ein solcher Wohnsitzverstoß genügt, um von der Ungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV auszugehen (BVerwG vom 25.8.2011, 3 C 9/11 und BayVGH vom 3.11.2011, 11 ZB 11.2033).
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